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Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme - BVerfG vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07) über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Normen (bekannt als Online-Durchsuchung) des hessischen Verfassungsschutzgesetzes entschieden und diese für nichtig erklärt.

Bei der Beurteilung möglicher Eingriffe sprach das BVerfG von einem (neuen) Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das aus dem allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) folge. Das Recht auf informationellen Selbstbestimmung (nach der sog. Volkszählung-Entscheidung des BVerfG) reiche allein nicht aus, den Schutz des Persönlichkeitsrecht zu sichern, wenn der Eingriff durch Infiltration eines informationstechnischen Systems erfolgt, da es sich um einen besonders schweren Eingriff handle, der auf Grund der Anzahl der Daten auch ein sog. "Profiling" ermögliche. Die Entscheidung ist begrüßenswert und wird die Internet- und It-Welt noch nachhaltig beschäftigen.

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