Website kann wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen |
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Das LG Köln entschied, dass eine Website wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen Nachahmer genießen kann (Entscheidung vom 20.6.2007, Az. 28 O 798/04). Das Landgericht verneinte einen urheberrechtlichen Schutz der gesamten Website wegen der mangelnden Schöpfungshöhe dieser(anders für die Texte auf der Seite), bejahte aber einen Unterlassungsanspruch aus §§ 8 I, 3, 4 I Nr. 9 UWG unter dem Gesichtspunkt des wettbewerblichen Schutzes der Website gegen Nachahmungen.
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