Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dennoch tummeln sich gerade im Internet zahlreiche Fallen und Betrügereien. Nutzer werden auf scheinbar kostenlose Seiten gelockt und aufgefordert, personenbezogene Daten einzugeben. Kurze Zeit darauf folgt eine Rechnung und die Einschaltung eines Inkassounternehmens. Meist sind auf solchen Seiten Preisangaben bei "normaler" Bildschirmauflösung gar nicht sichtbar oder nur durch Runterscrollen erkennbar. Widerrufsbelehrungen sind oftmals falsch oder gar nicht vorhanden, eine Leistung der Anbieter nicht ersichtlich oder außer Verhältnis zur angebotenen Leistung.
In diesen Fällen ist die Einschaltung eines Anwalts, der sich mit dem Internetrecht befasst, veranlasst.
Gleiches gilt für unberechtigte Abmahnungen, Verletzung von Urheber- und Bildrechten, Belästigungen durch Spam und Werbung, bei wettbewerbswidrigem Verhalten von Mitbewerbern u.Ä.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Sozialrecht