Vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Ebay scheitert regelmäßig. Nach erfolgter Bewertung des Vorgangs mangelt es regelmäßig an der Wiederholungsgefahr. (Beschluss des LG Kreuznach vom 13.07.2006 - Az. 2 O 290/06)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Ebay scheitert regelmäßig. Nach erfolgter Bewertung des Vorgangs mangelt es regelmäßig an der Wiederholungsgefahr. (Beschluss des LG Kreuznach vom 13.07.2006 - Az. 2 O 290/06). Anders stellt es sich dar - was das Gericht im zugrundeliegenden Fall nicht zu entscheiden hatte - wenn mehrere negative Bewertungen derselben Person vorliegen.