Das LG Köln entschied, dass eine Website wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen Nachahmer genießen kann (Entscheidung vom 20.6.2007, Az. 28 O 798/04). Das Landgericht verneinte einen urheberrechtlichen Schutz der gesamten Website wegen der mangelnden Schöpfungshöhe dieser(anders für die Texte auf der
Das LG Köln entschied, dass eine Website wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen Nachahmer genießen kann (Entscheidung vom 20.6.2007, Az. 28 O 798/04). Das Landgericht verneinte einen urheberrechtlichen Schutz der gesamten Website wegen der mangelnden Schöpfungshöhe dieser(anders für die Texte auf der